Mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit Leadfy akzeptieren Vertragspartner die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, sind diese und andere Begrifflichkeiten als geschlechtsneutral zu verstehen.
Diese AGB können jederzeit unter dem auf der Website www.Leadfy.com/agb eingefügten Link „AGB“ aufgerufen und ausgedruckt werden.
1.1 Diese AGB finden Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen der Leadfy, W1 Media LLC Fort Lauderdale, 3833 Powerline Rd, Suite 201, Fort Lauderdale, 33309 Florida (nachfolgend „Leadfy“) und Firmenkunden, denen Leadfy qualifizierte Anfragen übermittelt (nachfolgend „Partnerunternehmen“).
1.2 Die Geltung dieser AGB erstreckt sich auf die Nutzung aller Websites, die von Leadfy betrieben werden („Leadfy-Websites“). Für die Geltung dieser AGB ist es unerheblich, auf welcher der Leadfy-Websites und für welches Produkt sich das Partnerunternehmen einloggt oder registriert. Sie gelten aber nur, soweit nicht durch individuelle Vereinbarung eine abweichende Regelung getroffen wurde.
1.3 Bedingungen, die von denen dieser AGB abweichen, werden nicht anerkannt, sofern nicht Leadfy ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt, wobei eine lediglich ausbleibende Ablehnung fremder Bestimmungen keine Zustimmung darstellt.
2.1 Leadfy betreibt Online Kommunikationsmaßnahmen, die es Anfragenden ermöglichen, über Formulare Anfragen nach unterschiedlichen Produkten und Dienstleistungen in das System einzustellen und bietet darüber hinaus weitere Kommunikationskanäle, die es Anfragenden ermöglichen, mit Leadfy in Kontakt zu treten zwecks Anfragen für Angebotsvergleiche. Leadfy prüft und vervollständigt Anfragen anhand von Telefonaten mit den Anfragenden und übermittelt anschließend die so qualifizierten Anfragen in Form von Datensätzen an geeignete Partnerunternehmen. Die Partnerunternehmen kaufen die Anfragen. Die kontaktierten Partnerunternehmen werden damit zu einer Abgabe entsprechender Angebote direkt an die Anfragenden veranlasst. Dazu greift Leadfy auf Partnerunternehmen zurück, welche sich für den Kauf und die Übermittlung von Anfragen angemeldet haben und die Anfragen gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts erhalten. Zudem ist Leadfy berechtigt, auch weitere Anbieter und Partnerunternehmen zur Abgabe von Angeboten zu veranlassen. Die Anzahl an Partnerunternehmen, denen eine Anfrage übermittelt wird, ist vertraglich begrenzt auf maximal 4 Partnerunternehmen. Leadfy entscheidet nach eigenem Ermessen über die Anzahl der Partnerunternehmen, an die eine Anfrage vermittelt wird.
2.2 Leadfy übernimmt nur die telefonische Qualifizierung, den Verkauf und die Übermittlung der Anfrage an geeignete Partnerunternehmen. Das Zustandekommen der gewünschten Aufträge und die erfolgreiche Durchführung zwischen Partnerunternehmen und Anfragendem werden von Leadfy nicht geschuldet. Die Anfragen werden aufgrund der auf dem bereitgestellten Formular erforderlichen Angaben des Anfragenden qualifiziert und den jeweiligen Partnerunternehmen verkauft und übermittelt. Ob die Angaben des Anfragenden zutreffend und vollständig abgegeben sind, kann Leadfy nicht prüfen.
2.3 Das Einstellen von Anfragen über die Online-Formulare und andere Kommunikationskanäle der Anfragenden stellt nur eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar und ist keine bindende Vertragserklärung gegenüber den anbietenden Partnerunternehmen. Der Anfragende entscheidet nach dem Erhalt der entsprechenden Angebote, ob und an welche Firma der Auftrag vergeben werden soll. Ein Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Anfragenden und den Partnerunternehmen nur durch direkte Interaktion zwischen diesen beiden zustande.
2.4 Leadfy behält sich vor, einzelne Funktionalitäten seines Internetdienstes fortlaufend zu aktualisieren bzw. anzupassen, ggf. auch einzuschränken. Weiterhin behält sie sich vor, die auf den Leadfy-Websites angebotenen Dienste zu ändern, einzustellen oder abweichende Dienste anzubieten.
2.5 Leadfy kann aufgrund technischer Unmöglichkeit keine allumfassende Verfügbarkeit der Websites garantieren. Die Partnerunternehmen erkennen an, dass Wartungs-, Kapazitäts- oder Sicherheitsfragen sowie externe Ereignisse wie Stromausfälle, Störungen der Telekommunikationsnetze etc. die Funktionalität der Leadfy-Websites und die angebotenen Dienste einschränken können.
2.6 Es ist unzulässig, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Leadfy Inhalte der Leadfy-Websites zu kopieren, zu verändern, Dritten zugänglich zu machen und/oder anderweitig zu verwenden.
3.1 Für die Nutzung bestimmter Angebote von Leadfy ist eine Anmeldung für Partnerunternehmen erforderlich, mit der ein Angebot zur Nutzung der Leistungen von Leadfy abgegeben wird. Diese kann telefonisch, per Fax, über ein Formular, per E-Mail oder über ein von Leadfy bereitgestelltes Registrierungssystem erfolgen. Der Vertragsschluss kommt zustande, (i) indem Leadfy als Annahmeerklärung eine Auftragsbestätigung zusendet, (ii) die Parteien einen Vertrag schließen, (iii) oder spätestens allerdings mit der ersten Leistungserbringung durch Übermittlung von Anfragen.
3.2 Die Anmeldung ist kostenlos. Dennoch besteht kein Recht auf eine Anmeldung bei Leadfy. Leadfy kann die Anmeldung ggf. an weitere Voraussetzungen knüpfen wie bspw. eine Bonitätsüberprüfung.
3.3 Registrieren dürfen sich nur Unternehmen, die in rechtlich zulässiger Weise im Sinne des BGB geschäftsmäßig Waren und/oder Dienstleistungen veräußern. Mit der Registrierung bei Leadfy stimmt das Partnerunternehmen folgender Vereinbarung zu: Für seine Tätigkeit(en) liegt eine gültige Gewerbeanmeldung oder ein vergleichbares amtliches Dokument vor, welches ein bestehendes Gewerbe nachweist. Sofern für die Tätigkeit notwendig, liegt eine entsprechende Versicherung wie bspw. eine Betriebshaftpflicht vor. Das Partnerunternehmen verrichtet nur die Arbeiten, zu denen es auch zugelassen ist und hält die Richtlinien von Handwerkskammern, Standesorganisationen und ähnlichen Institutionen ein. Wenn das Partnerunternehmen von Leadfy eine Anfrage erhält, meldet es sich zeitnah beim Anfragenden, um ihm ein Angebot für seinen Auftrag zu unterbreiten. Das Partnerunternehmen führt die Arbeiten an dem vereinbarten Datum und innerhalb des vereinbarten Zeitraumes durch. Das Partnerunternehmen akzeptiert und respektiert die gängigen Standards seiner Zunft und beschäftigt qualifiziertes Personal. Das Partnerunternehmen gewährt dem Anfragenden seine bestmögliche Leistung und eine vollständig verrichtete Arbeit.
3.4 Die Registrierung als Partnerunternehmen steht unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und juristischen Personen zu und steht unter dem Vorbehalt der Zulassung von Leadfy. Ist das Unternehmen eine juristische Person, so bedarf es der genauen Angabe der Vertretungsverhältnisse.
3.5 Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, bei der Registrierung bei Leadfy zutreffende und wahrheitsgemäße Abgaben zu machen. Das Partnerunternehmen hat eventuelle Veränderungen der Daten unverzüglich und unaufgefordert gegenüber Leadfy mitzuteilen.
3.6 Leadfy kann den Partnerunternehmen bei Registrierung einen Benutzernamen und ein Passwort zuweisen. Leadfy kann den registrierten Partnerunternehmen erlauben, den Benutzernamen und das dazugehörige Passwort anschließend selbst neu zu wählen. Jedoch besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Benutzernamens oder Passworts. Wenn das Partnerunternehmen den Benutzernamen selbst wählt, ist nur das Partnerunternehmen dafür verantwortlich, dass keinerlei fremde Rechte verletzt werden.
3.7 Jedes Partnerunternehmen hat das Recht, sich nur einmal zu registrieren. Leadfy hat bei einer Mehrfachregistrierung das Recht zur Löschung der Mehrfachmitgliedschaft.
3.8 Des Weiteren besteht selbst nach erfolgreicher Anmeldung als Partnerunternehmen kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Dienste von Leadfy. Darüber hinaus ist Leadfy berechtigt, die Mitgliedschaft von Partnerunternehmen zu beenden, wenn diese nachhaltig gegen die Verpflichtungen verstoßen.
3.9 Mit der Registrierung bei Leadfy versichert das Partnerunternehmen, zum Zeitpunkt der Registrierung weder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, noch Insolvenzreife erreicht zu haben. Sollte dieser Fall eintreten, verpflichten sich die Partnerunternehmen weiterhin, Leadfy unverzüglich davon zu unterrichten, spätestens allerdings zwei Werktage nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bzw. Eintritt in die Insolvenzreife.
4.1 Pflichten der Partnerunternehmen
4.1.1 Gegenüber Leadfy ist eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Gegenüber dem Partnerunternehmen ist Leadfy berechtigt, abzugebende Erklärungen sowie alle Anfragen an diese E-Mail-Adresse zu senden, es sei denn, durch Gesetz oder Vertrag ist eine strengere Form zwingend vorgeschrieben. Das Partnerunternehmen muss dafür sorgen, dass ihm die an die angegebene E-Mail-Adresse gesendeten E-Mails zugehen. Weiterhin muss das Partnerunternehmen dafür sorgen, dass die E-Mails nicht zurückgewiesen werden, weil bspw. das Speichervolumen überschritten oder der Spam-Filter aktiviert ist.
4.1.2 Der von Leadfy betriebene Online-Dienst darf nur mit herkömmlichen Programmen oder einer ggf. von Leadfy zur Verfügung gestellten Software genutzt werden; die Nutzung mit automatisierter Software (z.B. Skript-Programmen) ist nicht gestattet, soweit Leadfy dem nicht explizit schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt ebenso, wenn die Verwendung dieser Software nur zur Generierung oder Gewinnung bestimmter Daten dient.
4.2 Die Datenübermittlung von Anfragen erfolgt per E-Mail an eine vom Partner mitgeteilte E-Mail Adresse. In der E-Mail befinden sich eine pdf- und eine csv-Datei mit den verfügbaren Anfragedaten. Zusätzlich können die Daten auch per API zur Verfügung gestellt werden. Die Funktionsfähigkeit der Schnittstelle kann nur insoweit gewährleistet werden, als die Funktionalität im direkten Einflussbereich von Leadfy liegt. Insbesondere kann der korrekte und vollständige Datenempfang im System des Partnerunternehmens durch Leadfy nicht geprüft werden. Das Partnerunternehmen ist daher bei Inanspruchnahme einer Softwareschnittstelle verpflichtet, den korrekten Datenerhalt selbst zu prüfen. Hierzu können insbesondere die parallel versendeten Anfragedaten via E-Mail verwendet werden. Leadfy stellt monatlich Reports mit allen übermittelten Anfragen zur Verfügung. Hiermit kann zum einen die Rechnung, zum anderen die Übermittlung aller Anfragen geprüft werden. Das Vorgehen bei Kenntnisnahme von fehlerhafter Datenübermittlung richtet sich gemäß Ziffer 4.5. Dies gilt auch für etwaige möglicherweise die Funktionalität API beeinträchtigende Änderungen an der vom Partner eingesetzten Software.
4.3 Dem Partnerunternehmen ist bekannt, dass Leadfy Anfragen auch anderen Partnerunternehmen zur Verfügung stellt. Dabei besteht, sofern nicht anders vereinbart, keine Exklusivität hinsichtlich der übermittelten Anfragen und enthaltenen Daten, die Anzahl der Empfänger von einer Anfrage eines einzelnen Anfragenden ist aber vertraglich limitiert auf insgesamt maximal 4 Partnerunternehmen. Der Umfang von gelieferten Daten eines Anfragenden und sonstigen Leistungen kann sich je nach vertraglicher Vereinbarung zwischen Leadfy und den Partnerunternehmen unterscheiden. So können beispielsweise mit gelieferten Anfragedaten auch Terminvorschläge zwischen Anfragenden und einzelnen Partnerunternehmen verbunden sein und es können einzelne Partnerunternehmen als Premiumpartner besonders hervorgehoben werden.
4.4 Rechte der Partnerunternehmen
4.4.1 Alle Partnerunternehmen können die Anfragen mit den von Leadfy erhobenen und erstellten Daten zu Anfragenden im Rahmen ihrer jeweils getroffenen Vereinbarung bestellen und erwerben. Bei Leadfy eingegangene und geprüfte Anfragen werden unverzüglich nach positiver Überprüfung an Partnerunternehmen gesendet und sind somit, soweit nachprüfbar, aktuell.
4.4.2 Partnerunternehmen sind nur berechtigt, die zur Verfügung gestellten Daten zur Bearbeitung der Anfrage zu nutzen. Die Weiterleitung an durch Leadfy nicht autorisierte Dritte sowie die darüber hinaus gehende Nutzung der Daten ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart. Insbesondere sind die Partnerunternehmen nicht zur Weiterveräußerung der Leads berechtigt.
4.5 Gewährleistung, Reklamation von Anfragen, Rügeobliegenheit
4.5.1 Leadfy gewährleistet den Partnerunternehmen, dass die qualifizierten Anfragen die vertraglich vereinbarten Anfragespezifikationen enthalten, sofern diese Leadfy von dem Anfragenden zur Verfügung gestellt worden sind. Es handelt sich insoweit um eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 I S. 1 BGB.
4.5.2 Bei nicht vereinbarungsgemäßer Beschaffenheit der Anfragen gemäß den Anfragespezifikationen steht dem Partnerunternehmen ein Recht auf Nacherfüllung im Sinne des § 439 BGB zu. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet die betreffende Anfrage innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der Anfrage unter Angabe der korrekten Anfragen-ID sowie eines Reklamationsgrundes gemäß § 377 I HGB per E-Mail an anfragen@Leadfy.de ordnungsgemäß zu rügen („Reklamation“). Für Anfragen, bei welchen die Telefonnummer des Anfragenden nachweislich nicht korrekt ist, gilt eine längere Rügefrist von 6 Monaten, wobei nach Kenntnisnahme eine unverzügliche Mitteilung an Leadfy erfolgen muss, damit eine Korrektur erfolgen kann. Die Reklamationsgründe sind vom Partnerunternehmen nachzuweisen. Im Falle einer berechtigten Reklamation kann Leadfy nach eigener Wahl nachbessern (also sofern möglich, den Reklamationsgrund beheben), die Anfrage gegen eine andere derselben Preiskategorie ersetzen (kostenlose Ersatzanfrage), für die Rechnungsstellung nicht berücksichtigen (Storno) oder in der Folgerechnung gutschreiben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
4.5.3 Leadfy ist bemüht, Scheinanfragen zu erkennen und ggf. auszufiltern. Dabei kann Leadfy aber nicht gewährleisten, dass hinter jedem Datensatz ein ernsthaftes Interesse steht. Den Partnerunternehmen räumt Leadfy, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und rein aus Kulanz, im Falle einer nachweisbaren Scheinanfrage eine Reklamationsmöglichkeit ein. Dem Partnerunternehmen ist außerdem bewusst, dass Leadfy nicht mit Sicherheit feststellen kann, ob die anfragende Person in allen Punkten wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat.
4.6 Vergütung
4.6.1 Die übermittelten Anfragen sind gemäß individueller Vereinbarung zu vergüten, unabhängig davon, ob es zu einem Vertragsschluss zwischen dem Anfragenden und dem Partnerunternehmen kommt. Es handelt sich um einen Kauf der Anfragen in Form von Datensätzen. Das Partnerunternehmen gibt die gewünschte Anzahl der Anfragen pro Monat bzw. pro Woche bei Vertragsschluss an und verpflichtet sich die vertraglich vereinbarten Preise je übermittelter Anfrage zu zahlen. Die Bestellmenge in Bezug auf die Anzahl der Anfragen stellt dabei je nach vertraglicher Vereinbarung entweder eine Mindestbestellmenge oder eine feste Bestellmenge dar. Die Anzahl der Anfragen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und ist von den Anfragen der Anfragenden im jeweiligen Vermittlungsgebiet abhängig. Eine Pflicht von Leadfy zur Übermittlung der vollständigen Bestellmenge besteht nicht. Sofern die gewünschte Anzahl von Anfragen mangels Verfügbarkeit nicht von Leadfy geliefert werden kann, reduziert sich die Vergütung entsprechend. Das Partnerunternehmen ist zur Zahlung der Vergütung pro übermittelter Anfrage verpflichtet. Dies gilt nicht für den Fall einer gültigen Reklamation gemäß Ziffer 4.5.2 und 4.5.3.
4.6.2 Die Rechnungen an die Partnerunternehmen verschickt Leadfy per E-Mail, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde für den vorangegangenen Monat an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Zahlung erfolgt über den bei Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsweg (z. B. Kreditkarte oder Lastschrift). Wenn mit dem Partnerunternehmen das Lastschriftverfahren vereinbart worden ist, muss das Partnerunternehmen stets für eine ausreichende Deckung sorgen. Falls eine Lastschrift zurückgebucht wird, ohne dass Leadfy ein Verschulden zur Last fällt, ist Leadfy berechtigt, eine Transaktionskostenpauschale in Höhe von 20 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
4.6.3 In Verzug kommt das Partnerunternehmen 10 Tage nach Erhalt einer Rechnung.
4.6.4 Gegenüber den Entgeltforderungen von Leadfy kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
4.6.5 Leadfy hat die Berechtigung, Dritte zur Ausführung des Inkassomanagements zu beauftragen und die dafür erforderlichen Daten an Dritte weiterzugeben. Daneben ist Leadfy ebenfalls berechtigt, Entgeltforderungen an Dritte abzutreten.
4.7 Jede Handlung, die geeignet ist, die Infrastruktur von Leadfy in ihrer Funktionalität zu beeinträchtigen, ist untersagt.
Die Zusammenarbeit zwischen Leadfy und dem Partnerunternehmen kann beiderseits unter Einhaltung der vereinbarten Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Anzugeben sind insbesondere die Kundennummer sowie der gewünschte Kündigungszeitpunkt. Wurde keine Kündigungsfrist vereinbart, kann eine Kündigung mit Frist von acht Wochen zum Monatsende erfolgen. Wird während eines ungekündigten Vertragsverhältnisses im Einzelfall nach individualvertraglicher Vereinbarung zwischen den Parteien eine Pause gewährt, also eine Zeitspanne, in der die Übermittlung von Anfragen einvernehmlich ausgesetzt und anschließend wieder aufgenommen wird, so verlängert sich die Kündigungsfrist um die Summe der gewährten Pausentage, maximal jedoch um zwei volle Monate. Sollte diese Verlängerung der Kündigungsfrist in Kraft treten, ist Leadfy auch innerhalb dieser zusätzlichen Zeitspanne berechtigt, die (Mindest-)Bestellmenge der Anfragen pro Monat bzw. anteilig pro Woche an das Partnerunternehmen zu übermitteln.
6.1 Leadfy hat die Berechtigung, ohne eine Ankündigungsfrist die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
6.2 Im Falle der vollständigen oder teilweisen Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten ist das Partnerunternehmen dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Überganges zu beenden.
7.1 Leadfy haftet gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB) mit Ausnahme des Falles der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den Fall, dass den gesetzlichen Vertretern, den leitenden Angestellten oder den sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verletzung der Vertragspflichten haftet Leadfy für jedes einfach fahrlässige Verhalten dieser Personen.
7.2 Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Leadfy, ist die Haftung der Höhe nach auf die typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Leadfy.
7.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit zwingende gesetzliche Regelungen einem solchen Haftungsausschluss entgegenstehen.
7.4 Wenn und soweit die Haftung von Leadfy beschränkt oder ausgeschlossen ist, so gilt dies ebenso für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen, Vertretern und Arbeitnehmern.
7.5 Für Pflichtverletzungen, die sich im Rahmen eines etwaig zustande gekommenen Schuldverhältnisses zwischen Anfrager und Partnerunternehmen ergeben, ist Leadfy mangels eigenen Verschuldens haftungsrechtlich nicht verantwortlich. Für den Fall der gleichwohl erfolgten Inanspruchnahme ist der jeweils andere Nutzer bezüglich der von ihm begangenen Pflichtverletzung verpflichtet, Leadfy von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Dasselbe gilt, wenn das Schuldverhältnis nicht mit einem Partnerunternehmen, sondern mit einem anderen Unternehmen zustande gekommen ist, an das Leadfy die Daten berechtigterweise weiteregegeben hat.
8.1 Personenbezogene Daten werden von Leadfy zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Regelungen verarbeitet. In der [Datenschutzerklärung] sind alle weiteren Informationen zu Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung enthalten und nachzulesen.
8.2 Gemäß dem gesetzlichen Zweckbindungsgrundsatz dürfen die von Leadfy übermittelten Daten nur zum Zwecke der Anfragenbearbeitung und, sofern ein Zuschlag erfolgt, der Durchführung des Vertrags mit den Anfragern verarbeitet werden. Eine Nutzung zu anderen Zwecken nicht zulässig.
9.1 Leadfy behält sich vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern das für die Partnerunternehmen zumutbar ist, was insbesondere der Fall ist, wenn die Änderungen keine relevanten Nachteile mit sich bringen für die Vertragspartner, wenn die zugrundeliegende Rechtslage dies erfordert oder wenn neue Lieferungs- und Leistungsmerkmale hinzukommen, welche neue bzw. zusätzliche Regelungen erfordern.
9.2 Änderungen werden den Partnerunternehmen spätestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen AGB per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht das Partnerunternehmen den neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Mitteilung, so gelten die geänderten AGB als angenommen. Darüber hinaus verpflichtet sich Leadfy, mit der Mitteilung der neuen AGB auf die vorstehende Frist und die Folge des nicht erfolgten Widerspruchs hinzuweisen.
9.3 Leadfy ist berechtigt, die Lieferkonditionen, insb. die Leadpreise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen und die ausgewiesenen Preise zu erhöhen, wenn eine weitere Leistungserbringung ohne Preisanpassung bei Abwägung der beiderseitigen Interessen für Leadfy unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall bei deutlich veränderten Kostenstrukturen, worauf bei der Preisänderungsankündigung transparent eingegangen wird.
Leadfy wird dem Partnerunternehmen die Preisänderung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail ankündigen. Wir verwenden hierzu die uns mitgeteilte E-Mail Adresse der Hauptansprechperson.
Widerspricht das Partnerunternehmen der Preiserhöhung binnen 4 Wochen nach Ankündigung der geplanten Preiserhöhung nicht in Textform, gilt dies als Einverständnis zu der angekündigten Preiserhöhung. Hierauf wird Leadfy in der Preisänderungsankündigung gesondert hinweisen.
10.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und/oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von Leadfy, Freiburg im Breisgau.
10.2 Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
10.3 Wenn sich eine Bestimmung dieser AGB oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Partnerunternehmen und Leadfy als unwirksam herausstellt oder aufgrund einer nachträglichen Entwicklung unwirksam wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
10.4 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer eventuellen Regelungslücke tritt das Gesetz.